ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines


Die beiliegende Preisliste und die nachfolgenden Geschäfts u. Lieferbedingungen treten ab 1.08.2000 in Kraft. Alle ab 1.08.2000 erteilten Aufträge erfolgen unter ausdrücklicher und unwiderruflicher Anerkenntnis unserer ,,Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen“.

2. Preise


Die in der Preisliste genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich unverpackt ab Werk Wien autoverladen; die jeweilige Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet.

3. Verpackung


Die Verpackung wird gesondert, zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme gegen Vergütung erfolgt nicht; ausgenommen Europaletten.

4. Lieferung


Die Übernahme erfolgt ab Werk. Bei Versand trägt das Risiko stets der Empfänger. Kleine Maßdifferenzen bis zu 1cm in der Länge od. Breite, bzw. – /+ 3 mm in der Stärke, behält sich die Lieferfirma ohne Preisänderung vor.

5. Lieferfristen


Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen bekannt gegebenen Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten. Dies sind z.B. Nichteinhaltung der Lieferfristen oder fehlerhafte Lieferung unserer Rohsteinlieferanten, Maschinenbruch, Streik und andere Fälle höherer Gewalt.

Verzugspönale oder Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind jedoch ausgeschlossen.

6. Reklamationen


Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese uns innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden. Sie berechtigen jedoch weder die zur Verfügungsstellung der Sendung, noch zur Hinausschiebung der vereinbarten Zahlung oder zu Kürzungen.

In keinem Fall wird Ersatz über den berechneten, reinen Warenwert hinaus geleistet.

Wir sind bemüht genau nach Muster zu liefern, kleine Abweichungen sind jedoch bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht zu Ersatzansprüchen. Für die bei Marmor und Granit vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfen usw. wird keine Haftung übernommen. Sogar Lager, lose Adern, Sprünge, offene u. poröse Stellen sind naturbedingt u. können keineswegs als Wertminderung des Steines bezeichnet werden. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkennt.

Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurückgenommen.

Transportschäden müssen vor dem Entladen dem LKW Fahrer bzw. der betroffenen Empfangsstation gemeldet und im Frachtbrief vermerkt werden. Bereits verarbeite Ware ist nicht reklamationsfähig

7. Urheberrecht


Unsere Zeichnungen, Prospekte, Website, Bilder u. Preislisten dürfen weder nachgebildet noch anderen Personen zugänglich gemacht werden. Bei Bestellung nach fremden Zeichnungen setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.

8. Bezahlung


Die Bezahlung unserer Rechnungen hat nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen, jeweils 2,5 % über dem jeweiligen Bankzinsfuß, in Anrechnung gebracht. Wenn zur Abdeckung der Schuld bankfähige Akzepte übernommen werden, so hat der Kunde die Eskontzinsen u. Spesen zur Gänze zu tragen. Wird eine Verschlechterung der Vermögenslage bekannt oder gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, eine sofortige Zahlung aller offenen und noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern.

9. Zurückbealtungsrecht


Der Lieferfirma steht wegen Forderungen aus dem Werkleistungsvertrag einschließlich des gemachten Aufwandes oder eines etwaigen verursachten Schadens ein Rückbehaltungsrecht zu. Dasselbe kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen usw. geltend gemacht werden. Ein allfälliges, zur Anwendung kommendes kaufmännisches Rückbehaltungsrecht oder eine im Gesetz weiters begründete Zurückhaltung wird hierdurch nicht berührt.

10. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller gelieferten Waren, so dass das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst untergeht, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung überhaupt beglichen sind. Durch die Verarbeitung unseres Materials neu entstehende Waren gelten für uns als hergestellt und gehen in unseren Besitz über, wenn sie auch beim Käufer eingelagert sind.

Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus ihr entstehenden neuen Waren nur im normalen Geschäftsverkehr und nicht unter den Gestehungskosten verkaufen.

Er tritt hiermit alle Ansprüche, die ihm aus Veräußerungen usw. stehen an uns ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung unserer Ware, der daraus entstehenden Gegenstände oder Forderungen vor Bezahlung unserer Ware ist ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware uns sofort mitzuteilen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Für Streitigkeiten aus diesen Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streitteile dem sachlich zuständigen Gericht in Wien.

12. Sonstige Bestimmungen


Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos. Abänderungen zu den oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Persönlich erteilte Aufträge können nicht storniert werden.